
Mit Inkrafttreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes gilt auch das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieses normiert einen Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf die Verfügbarkeit von Sprachkommunikationsdiensten und Internetzugangsdiensten, die eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe gewährleisten.
Der sicherzustellende Internetzugangsdienst muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Detaillierte Informationen hierzu werden auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html bereitgestellt.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung können der Bundesnetzagentur weitere Informationen, darunter Messprotokolle übermittelt werden. Die Messungen können Sie mittels des Messverfahrens RaVT durchführen und der Bundesnetzagentur anschließend zur Verfügung stellen.
Im Rahmen der Messung wird die tatsächlich gemessene Leistung Ihres Internetzugangs mit den Mindestvorgaben verglichen. Ein einmaliges Unterschreiten stellt einen Anhaltspunkt, jedoch noch keinen Nachweis für eine Unterversorgung dar. Vielmehr nutzt die Bundesnetzagentur dieses Indiz, um im Rahmen weiterer Amtsermittlungen die Voraussetzungen für Ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten im Einzelfall und unter Auswertung einer Vielzahl von Versorgungsinformationen zu prüfen.
Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll, das Ihnen die Einhaltung der Mindestvorgaben Ihrer aktuellen Versorgung aufzeigt. Sollten die Mindestvorgaben nicht erfüllt sein, bitten wir Sie, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden, um weitere Voraussetzungen für eine Unterversorgung prüfen zu lassen. Hierfür steht Ihnen ein Kontaktformular unter www.bundesnetzagentur.de/grundversorgungtk-kontakt zur Verfügung. Mit dem Kontaktformular werden alle notwendigen Informationen sowie Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten an Telekommunikationsunternehmen abgefragt. Im Eingabeprozess werden Sie zudem um das Hochladen des Messprotokolls gebeten.
Weitere Angebote und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
Die Desktop-App Messverfahren RaVT wurde von der zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt.
Aktuelle Version der Desktop-App Messverfahren RaVT lautet: 1.0.0
© 2025 zafaco GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Die in dem Messverfahren RaVT genutzten Open Source Komponenten sind unter den Lizenzen einsehbar.
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